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Corona Virus – Regelungen für November

Von der Staatsregierung wurde letzte Woche der Erlass beschlossen, alle kulturellen Veranstaltungen im Monat November abzusagen. Hierzu
zählt leider auch unser Jahreskonzert, für das wir schon sehr viel Vorarbeit geleistet haben. Jedoch verstehen wir diese Maßnahmen und halten
uns selbstverständlich auch an die gesetzlichen Vorgaben.
Neben der Absage von Veranstaltungen wurden auch folgende Punkte beschlossen, die uns Musikvereine betreffen:

  • Der Probebetrieb (unabhängig von der Anzahl der Musiker) ist ab dem 2. November 2020 einzustellen.
    ➔ Das bedeutet keine Gesamtproben von Freizeitmusikanten, Jugend- und Blasorchester!
  • Sämtliche Präsenz-Versammlungen und -Sitzungen können derzeit nicht stattfinden.
  • Die Durchführung von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen ist derzeit nicht möglich.
    ➔ Unser Jahreskonzert fällt somit dieses Jahr leider aus!
  • Von der Durchführung von D1- und D2-Lehrgängen und -Prüfungen ist derzeit abzusehen.
    ➔ Wir stehen in Kontakt mit dem Verband, ob man die praktische Prüfung eventuell online ablegen kann. Sobald es hierzu
    Neuigkeiten gibt, informieren wir die betroffenen Ausbilder und Schüler.
  • Musikalische Früherziehung und Instrumental-Gruppenunterricht (wie unsere Flötengruppen) ist zwar gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
    (§20) auch außerhalb von Musikschulen erlaubt.
    ➔ Im Hinblick auf das Hauptziel der neuen Corona-Maßnahmen, der Reduzierung der Kontakte auf ein absolutes
    Mindestmaß, haben wir uns dennoch dazu entschlossen, die Flötengruppen und die Musikalische Früherziehung im Monat
    November ausfallen zu lassen. Da wir die Beiträge für November bereits eingezogen haben und eine Rückbuchung einen
    zu großen finanziellen und zeitlichen Aufwand darstellen würde, erlassen wir diesen Gruppen den Beitrag für Dezember.
  • Instrumental-Einzelunterricht ist weiterhin erlaubt, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m bei
    Blasinstrumenten gewahrt ist und kann unter Anwendung eines Hygienekonzeptes weiterhin stattfinden.
    ➔ Da wir hierfür funktionierende Konzepte ausgearbeitet haben, findet der Einzelunterricht weiterhin unter strenger
    Beachtung dieser Hygienekonzepte statt.

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Mitglieder und Ausbilder: Da die staatlichen Vorgaben nur bis Ende November gelten, können wir leider auch nur bis dahin planen. Sobald es neue gesetzliche Vorgaben für unseren musikalischen Bereich gibt, melden wir uns bei Euch.